Das Nahverkehrsgesetz des Landes regelt die Organisationsstruktur des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bus, Straßenbahn und Zug.
Mit dem neuen Nahverkehrsgsetz wird die landesweite Kooperation im Nahverkehr gestärkt. Das Ziel ist ein attraktiver Nahverkehr aus einem Guss. Seit 1995 hat sich das Mobilitätsbedürfnis der Menschen aber stark verändert, so werden z.B. deutlich weitere Wege gefahren. Zudem haben sich gesetzliche Standards und die technische Möglichkeiten (Digitalisierung) verändert. Das bestehende Nahverkehrsgesetz passt deshalb nicht mehr zu den heutigen Mobilitätsanforderungen der Nutzer, auch die Möglichkeiten der Digitalisierung bildet das alte Gesetz nicht ab.