DB Netz AG im rechtsfreien Raum?
DB Netz AG ist zum wiederholten Mal mit dem Versuch gescheitert, sich über geltendes Recht hinwegzusetzten mit der Weigerung, die Strecke der Hunsrückquerbahn in einem betriebsfähigen Zustand zu halten bzw. diesen wieder herzustellen. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Nach 2007 wies das Verwaltungsgericht Koblenz im Oktober 2022 eine entsprechende Klage der Deutschen Bahn gegen Eisenbahnbundesamt mit der Androhung von Zwangsgeld erneut ab. Es ist absolut skandalös, mit welcher Chuzpe ein Staatsunternehmen in Zeiten von Klimanotstand lügt, täuscht, verzögert und blockiert und Millionen Euro in sinnlose und widerrechtliche Gerichtsverfahren „investiert“ statt in den Erhalt einer Bahninfrastruktur. Mehr (Güter)Verkehr auf der Schiene, den alle fordern und der zwingend notwendig ist, um die Pariser Klimaziele einzuhalten, wird so verhindert. Statt dessen rät man der privaten Widmer Rail, das hier u.a. Holz auf der Schiene transportieren will, das auf der Bundesstraße 50 zu tun…