Nach Recht und Gesetz ist die DB AG als Infrastrukturbetreiber der Hunsrückquerbahn GESETZLICH verpflichtet, die Strecke betriebsfähig für Dritte vorzuhalten. Schon 2007 wurde sie deshalb vom OLG Koblenz verurteilt, die Gleise zu sanieren und einen betrieb zu ermöglichen. Sie hält sich aber nicht an Recht  und Gesetzt und auch nicht an höchstrichterliche Urteile. Jetzt wurde sie nach Androhung von Zwangsgeld in einem Eilverfahren erneut verurteilt.  

DB Netz verliert wiederholt Rechtsstreit zur Hunsrückbahn.  

Nach 15 Jahren Untätigkeit vonseiten der DB und der Politik mit dem Ergebnis des Verfalls einer in Betrieb befindlichen, wertvollen  Bahninfrastruktur im ländlichen Raum ist die DB vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erneut gescheitert, sich um die Sanierung der Hunsrückquerbahn zu „drücken“. Übersetzt heißt das: ein Staatunternehmen, dessen Kernaufgabe Bahnverkehr und Schienenmobilität ist, verhindert in Zeiten von Klimanotstand und Verkehrswende zur Einhaltung der Pariser Klimaziele genau das: mehr Verkehr auf der Schiene. Das ist ein beispielloser Skandal! Bisher hat das Verfahren etwa eine halbe Millionen Euro an Gerichtskosten verschlungen, geht DB Netz in Revision (was wohl zu erwarten ist) sind es bei der Streitsumme von 30 Millionen ca.1 Millionen Euro Steuergeld, das nicht in die Zukunft der Mobilität, die ländliche Region und den Klimaschutz investiert wird, sondern in sinnlose Gerichtsverfahren und Anwälte. 

Mehr Verkehr auf der Schiene, wie von allen Seiten gefordert, wird von dem dafür verantwortlichen Unternehmen weiterhin aktiv verhindert und ein privates Bahnunternehmen wirtschaftlich seit Jahren geschädigt. Das fordert unserer Auffassung nach Rechenschaft und Schadenersatz von den Verantwortlichen, die öffentliches Gut durch Unterlassung mutwillig zerstören und Volksvermögen vernichtet haben.

Link zum Urteil: https://vgko.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/erfolgloser-eilantrag-gegen-instandhaltungsanordnung-betreffend-die-hunsrueckquerbahn/

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Buendnis-HQB_muss-ertuechtigt-werden_RHZ-24.03.2022_S15

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